Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 103


103
Henry Moore
Helmet Heads: Exterior Forms (Interior), 1950.
Mischtechnik. Gouache, Aquarell, schwarze Kreid...
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
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Helmet Heads: Exterior Forms (Interior). 1950.
Mischtechnik. Gouache, Aquarell, schwarze Kreide, Tinte und Bleistift.
Rechts unten signiert und datiert sowie oben mittig schwer leserlich bezeichnet "Interior & Exterior Forms (Interiors)". Auf chamoisfarbenem Velin. 29 x 23,2 cm (11,4 x 9,1 in), Blattgröße.
Verso mit einzelnen weiteren Tintenfederzeichnungen. Seite 111 aus Henry Moores Skizzenbuch 1950-51. [CH]
Weitere Werke aus der Sammlung Dr. Maier-Mohr werden in unserem Evening Sale am Freitag, dem 7. Juni 2024, sowie in unserem Modern Art Day Sale am Samstag, dem 8. Juni 2024, angeboten (siehe Sonderkatalog "Dr. Theo Maier-Mohr – Eine private Sammlung").

• Neben den plastischen Arbeiten nehmen die Zeichnungen mit ihrer skulpturalen Herangehensweise an die menschliche Form in seinem Œuvre eine überaus wichtige künstleriche Stellung ein.
• Durch die Integration einer kleineren Form in eine größere sind Moores "innere und äußere Formen" mit Elementen seiner Mutter-und-Kind-Motivik verwandt.
• Inspiration für diese Einlagerung kleinerer Formen findet Moore zudem in prähistorischen Werkzeugen sowie neuirischen Skulpturen Papua-Neuguineas (u. a. im British Museum, London)
.

Das Werk ist bei der Henry Moore Foundation, Hertfordshire, unter der Nummer HMF 2664a verzeichnet.

PROVENIENZ: Fischer Fine Art Ltd., London.
Sammlung Dr. Theo Maier-Mohr (1985 vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.

LITERATUR: Ann Garrould, Henry Moore. Complete Drawings, Bd. 4 (1950-1976), London/Much Hadham 2003, WVZ-Nr. AG 50-51.48 (m. SW-Abb.).
Tobias Capwell, Hannah Higham (Hrsg.), Ausst.-Kat. Henry Moore. The Helmet Heads, Wallace Collection, London 2019, S. 81 (m. SW-Abb., Nr. 36).

"Es ist nicht möglich, über Henry Moores Zeichnungen zu schreiben, ohne zugleich über seine Skulpturen zu schreiben. Seine besten Zeichnungen sind Studien für skulpturale Ideen."
Kenneth Clark, 1974, zit. nach: Ausst.-Kat. Henry Moore. Ursprung und Vollendung, München 1996, S. 70.

"In meinem Werk gibt es drei immer wiederkehrende Themen: die 'Mutter-und-Kind-Idee', die 'Liegende Figur' und die 'inneren und äußeren Formen'. In manchen Figuren verbinden sich zwei oder auch alle drei Themen."
Henry Moore, zit. nach: Ausst.-Kat. Henry Moore. Ursprung und Vollendung, München 1996, S. 12.

"Das Innere [ist] in Wirklichkeit eine Figur und die Außenhülle ähnelt einem Panzer, durch den sie im Kampf beschützt werden könnte. Ich nehme an, dass mir auch der Gedanke an Mutter und Kind vorschwebte und auch an die Geburt und an das Kind als Embryo. Das alles hängt mit Gedanken zu 'innen und außen' zusammen."
Henry Moore, zit. nach: Philip James (Hrsg.), Über die Plastik. Ein Bildhauer sieht seine Kunst, München 1972, S. 275.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 13.34 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Henry Moore "Helmet Heads: Exterior Forms (Interior)"
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.