Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 179


179
Russell Young
Crying Marilyn x 2 (gold and black diamond dust), 2011.
Mischtechnik auf Leinwand. Acryl, Serigrafie un...
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Crying Marilyn x 2 (gold and black diamond dust). 2011.
Mischtechnik auf Leinwand. Acryl, Serigrafie und "diamond dust".
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt sowie mit der Werknummer "EV2011" und den Hinweisen zur Farbigkeit und Technik bezeichnet "gold + black + diamond dust". 158 x 240 cm (62,2 x 94,4 in). [EH].


• Überlebensgroßes Porträt der Hollywood-Ikone, mit der Russell Young mit Vorliebe die Hauptrolle in seinen Werken besetzt.
• Seine Gemälde mit funkelndem "diamond dust" verleihen den Stars vergangener Zeiten eine glitzernde Zeitlosigkeit.
• Eine vergleichbare Arbeit aus der Werkserie "Marilyn Crying" befindet sich in der Sammlung der Albertina in Wien
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Großbritannien.

AUSSTELLUNG: Kreszler Gallery, New York, 2011.


"They're all women that have really inspired me growing up [..]. Growing up in Northern England is a fairly bleak, dour, gritty, horrible place. And this was my escapism. My father would take me to see all the movies, we would listen to all the music. [..] All the women I've chosen, they're all fairly strong women. [..] Even Marilyn set up her own studio because she hated the role she was being given. So they're all a nod to the modern-day woman."

Russell Young in einem Interview für die Heather James Gallery, YouTube, Mai 2020, zit. nach: www.youtu.be/EsVHYhV_uP8.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 15.18 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Russell Young "Crying Marilyn x 2 (gold and black diamond dust)"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.